Einsendungen

Habt ihr eine ausgezeichnete Seminararbeit geschrieben oder Lust, einen veröffentlichungswürdigen Aufsatz zu verfassen?

Dann schickt uns doch vorab ein Exposé Eures Aufsatzes an inhalte@rescriptum.org. Anhand Eures Exposés können wir entscheiden, ob Euer (künftiger) Aufsatz grundsätzlich für eine Veröffentlichung bei uns in Betracht kommt. Und ob es daher für Euch lohnend ist, einen Aufsatz – mit doch nicht unerheblichem Zeitaufwand – zu verfassen.

Eure Exposé (Umfang max. 500 Wörter) soll nachfolgende Gesichtspunkte umreißen:

1. das Themenfeld eures Aufsatzes,

2. die Rechtsfragen und Rechtsprobleme, die der Aufsatz behandeln soll,

3. den aktuellen Meinungsstand zu diesem Rechtsthema (sofern ein solcher bereits vorhanden ist),

4. den rechtswissenschaftlichen Mehrwert des Aufsatzes, der darin liegt, dass neue, wesentliche Erkenntnisse zutage getreten sind, etwa auch in Gestalt eines neuen Argumentationsweges, eines Rechtsvergleichs oder eines neuen und abweichenden Ergebnisses

Anhand der eingesendeten Exposés wählt die Redaktion von rescriptum diejenigen aus, die in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden. Für die Auswahl ist insbesondere entscheidend, dass das Exposé die Sprachfähigkeiten und die Klarheit der Gedankenführung des Autors verdeutlicht. Jedes Semester wird ein eigener Call for Papers für die nächste Ausgabe gestartet. Eine Einsendung innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums wird zwar aus verfahrenstechnischen Gründen empfohlen, ist aber nicht zwingend. Selbstverständlich ist es auch möglich, schon zuvor ein Exposé einzusenden. Soweit Ihr bereits einen Aufsatzentwurf erstellt habt, möchten wir Euch trotzdem bitten, ein Exposé zu erstellen, um Chancengleichheit zu wahren. Dennoch könnt Ihr uns diesen Entwurf gerne mitübermitteln.

Unsere formellen und inhaltlichen Richtlinien zum Erstellen eines Aufsatzes findet Ihr hier.

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